Baugutachter Hannover
Kirsten Knoop
Bausachverständige und Baugutachterin
Bemeroder Straße 5530559 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Dr. rer. Nat.
- M.Sc. Biologie
- Beratende Ingenieurin
- Zertifizierte Energieeffizienz-Expertin KfW und BAFA
Hemmat Qakhi
Bausachverständiger und Baugutachter
Große Barlinge 6230171 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- B.Sc.Bauingenieurwesen
- Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)
Heiner Haass
Bausachverständiger und Baugutachter
Am Weissdorn 1330459 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Diplom- Ingenieur
- Professor für Bautechnik / Baustoffkunde
- Architekt
- Stadtplaner
Andreas Leitner
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0511 515 245 90info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
- Gebäudeenergieberater (HWK Hannover)
Alexander Behling
Bausachverständiger und Baugutachter
Hauptstraße 9830916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Dekra zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung – (Gewerkespezialisierung: Dachdeckergewerk)
- Dekra zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
- Sachverständiger für Versicherungsschäden in Bauwesen (DEKRA)
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Dagmar Mertens
Bausachverständige und Baugutachterin
Geibelstraße 6930173 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Architektin Dipl.-Ing.
- Sachverständige für Schäden an Gebäuden
- Sachverständige für Versicherungsschäden im Bauwesen
André Behling
Bausachverständiger und Baugutachter
Hauptstraße 9830916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hannover stehen Ihnen:
- Dr. Frau Kirsten Knoop
- Herr Hemmat Qakhi
- Prof. Dr. Dipl.-Ing. Herr Heiner Haass
- Herr Andreas Leitner
- Herr Alexander Behling
- Architektin Dipl.-Ing. Frau Dagmar Mertens
- Herr André Behling
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.