Baugutachter Hannover
Andreas Leitner
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0511 515 245 90Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
- Gebäudeenergieberater (HWK Hannover)
Heiner Haass
Bausachverständiger und Baugutachter
Am Weissdorn 1330459 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation
- Diplom- Ingenieur
- Professor für Bautechnik / Baustoffkunde
- Architekt
- Stadtplaner
Alexander Behling
Bausachverständiger und Baugutachter
Hauptstraße 9830916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation
- Dekra zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung – (Gewerkespezialisierung: Dachdeckergewerk)
- Dekra zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
- IQ-ZERT zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
André Behling
Bausachverständiger und Baugutachter
Hauptstraße 9830916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
Dominik Cattau
Bausachverständiger und Baugutachter
Torfweg 630900 Wedemark
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation
- von der Handwerkskammer Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
- Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)
- Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)
- Bauleiter (TÜV)
- Baubiologe IBN
Thomas Bette
Bausachverständiger und Baugutachter
Theaterstraße 1630159 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation
- Diplom-Ingenieur
- Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus Standard Ein- und Zweifamilienhäuser
- öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit den Schwerpunkten Liegenschaftsvermessung
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hannover stehen Ihnen:
- Herr Andreas Leitner
- Prof. Dr. Dipl.-Ing. Herr Heiner Haass
- Herr Alexander Behling
- Herr André Behling
- Herr Dominik Cattau
- Dipl.-Ing. Herr Thomas Bette
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.