Ihre Gutachter für Hannover und Umgebung

Heiner Haass
Bausachverständiger und Baugutachter
Am Weissdorn 1330459 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation
- Diplom- Ingenieur
- Professor für Bautechnik / Baustoffkunde
- Architekt
- Stadtplaner

Alexander Behling
Bausachverständiger und Baugutachter
Hauptstraße 9830916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Bauschadenbewertung für das Dachdeckergewerk
- Bausachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)


André Behling
Bausachverständiger und Baugutachter
Hauptstraße 9830916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation
- DEKRA zertifizierte Bausachverständige für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hannover stehen Ihnen:
- Prof. Dr. Dipl.-Ing. Herr Heiner Haass
- Herr Alexander Behling
- Herr André Behling
Gutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Gutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Gutachter
Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Gutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Gutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Die Werbung mit dem Begriff Gutachter stellt eine Irreführung des Publikums dar, wenn es sich bei dem Gutachter nicht um eine besonders qualifizierte Person handelt.
- Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist irreführend, wenn der Gutachter weder eine Meisterprüfung noch einen vergleichbaren Abschluss wie insbesondere die Prüfung als Diplomingenieur besitzt.
- Wer sich als Gutachter bezeichnet, muss einen Sachverstand besitzen, der über das durchschnittliche Können und Wissen auf einem bestimmten Sachgebiet hinausgeht.
- Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist nicht zulässig, weil irreführend, wenn der betreffende Gutachter weder öffentlich bestellt noch des