Sachverständiger Hannover
Kirsten Knoop
Bausachverständige und Baugutachterin
Bemeroder Straße 5530559 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Dr. rer. Nat.
- M.Sc. Biologie
- Beratende Ingenieurin
- Zertifizierte Energieeffizienz-Expertin KfW und BAFA
Hemmat Qakhi
Bausachverständiger und Baugutachter
Große Barlinge 6230171 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- B.Sc.Bauingenieurwesen
- Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (TÜV)
Heiner Haass
Bausachverständiger und Baugutachter
Am Weissdorn 1330459 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Diplom- Ingenieur
- Professor für Bautechnik / Baustoffkunde
- Architekt
- Stadtplaner
Andreas Leitner
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0511 515 245 90info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
- Gebäudeenergieberater (HWK Hannover)
Alexander Behling
Bausachverständiger und Baugutachter
Hauptstraße 9830916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Dekra zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung – (Gewerkespezialisierung: Dachdeckergewerk)
- Dekra zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
- Sachverständiger für Versicherungsschäden in Bauwesen (DEKRA)
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Dagmar Mertens
Bausachverständige und Baugutachterin
Geibelstraße 6930173 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- Architektin Dipl.-Ing.
- Sachverständige für Schäden an Gebäuden
- Sachverständige für Versicherungsschäden im Bauwesen
André Behling
Bausachverständiger und Baugutachter
Hauptstraße 9830916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
info@bauexperts-hannover.de
Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hannover stehen Ihnen:
- Dr. Frau Kirsten Knoop
- Herr Hemmat Qakhi
- Prof. Dr. Dipl.-Ing. Herr Heiner Haass
- Herr Andreas Leitner
- Herr Alexander Behling
- Architektin Dipl.-Ing. Frau Dagmar Mertens
- Herr André Behling
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann