Sachverständiger Hannover

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Andreas Leitner Hannover

Andreas Leitner

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation

  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Gebäudeenergieberater (HWK Hannover)
Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Prof. Dr. Dipl.-Ing. Heiner Haass Hannover
Prof. Dr. Dipl.-Ing.

Heiner Haass

Bausachverständiger und Baugutachter

Am Weissdorn 13
30459 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation

  • Diplom- Ingenieur
  • Professor für Bautechnik / Baustoffkunde
  • Architekt
  • Stadtplaner
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Alexander Behling Hannover

Alexander Behling

Bausachverständiger und Baugutachter

Hauptstraße 98
30916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation

  • Dekra zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung – (Gewerkespezialisierung: Dachdeckergewerk)
  • Dekra zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • Sachverständiger für Versicherungsschäden in Bauwesen (DEKRA)
Dekra zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung – (Gewerkespezialisierung: Dachdeckergewerk)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  André Behling Hannover

André Behling

Bausachverständiger und Baugutachter

Hauptstraße 98
30916 Isernhagen
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Dominik Cattau Hannover

Dominik Cattau

Bausachverständiger und Baugutachter

Torfweg 6
30900 Wedemark
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation

  • von der Handwerkskammer Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
  • Sachverständiger für Schimmel- und Feuchteschäden (EIPOS)
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)
  • Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)
  • Bauleiter (TÜV)
  • Baubiologe IBN
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Thomas Bette Hannover
Dipl.-Ing.

Thomas Bette

Bausachverständiger und Baugutachter

Theaterstraße 16
30159 Hannover
Tel: 0511 515 245 90
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Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur 
  • Sachverständiger Immobilienbewertung D1 Plus Standard Ein- und Zweifamilienhäuser
  • öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit den Schwerpunkten Liegenschaftsvermessung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Hannover stehen Ihnen:

  • Herr Andreas Leitner
  • Prof. Dr. Dipl.-Ing. Herr Heiner Haass
  • Herr Alexander Behling
  • Herr André Behling
  • Herr Dominik Cattau
  • Dipl.-Ing. Herr Thomas Bette
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

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